Neue Verfahrensregeln zum Anti-Terrorismus-Gesetz

Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court/SC) hat am 1. Januar 2024 eine Reihe von Verfahrensregeln erlassen, die alle Petitionen und Anträge im Zusammenhang mit dem problematischen Anti-Terrorismus-Gesetz (Anti-Terrorism Act/ATA) von 2020 regeln; am 15. Januar sind die Regeln in Kraft getreten.

Die neuen Verfahrensregeln (Rules on the ATA of 2020 and Related Laws) legen u.a. fest, dass nachdem eine Person als mutmaßliche „Terrorist:in“ designiert wurde, diese beim SC einen Antrag auf „Certiorari“ (d.h., zur Prüfung schwerwiegenden Ermessensmissbrauchs) einreichen kann, um die Anschuldigung anzufechten.

Die National Union of Peoples’ Lawyers (NUPL) befürwortete die neuen Verfahrensregeln des ATA, betonte aber auch, dass sie die „grundlegenden Mängel des Gesetzes, die [sie] weiterhin als gefährlich für die bürgerlichen Freiheiten anprangern, nicht beseitigen, geschweige denn heilen können.“

Kristina Conti, Generalsekretärin der NUPL erläuterte weiter, dass die vom Justizministerium herausgegebenen Verfahrensregeln „nur die Streichung von der Liste auf der Grundlage einer falschen Identität, einer Änderung der Umstände und dergleichen” regeln, wenn ein Antrag innerhalb einer Frist von 20 Tagen auf „Certiorari“ eingereicht wird. Sie betonte, dass solche Rechtsmittel Möglichkeiten sind, die man in Anspruch nehmen kann, nachdem etwas bereits geschehen ist. Schutzmaßnahmen, die verhindern, dass es überhaupt zu Missbräuchen kommt, würden laut Conti weiterhin fehlen.

Die NUPL kritisierte auch, dass die Verfahrensregeln die Anordnungen zum präventiven Einfrieren von Geldern von Personen oder Gruppen, die mutmaßlich den Terrorismus finanzieren, nach Ablauf von 20 Tagen nicht automatisch aufheben würden. In der Vergangenheit waren immer wieder Aktivist:innen wegen mutmaßlicher Geldwäsche im Visier der Regierung .

In diesem Zusammenhang veröffentlichten auch sechs UN-Sonderberichterstatter:innen am 10. Oktober 2023 in einem 19-seitigen Schreiben Empfehlungen an die philippinische Regierung. In dem Brief forderten sie u.a. die Regierung auf, Fälle von „gerichtlicher Schikane, Bürodurchsuchungen und gezielten finanziellen Sanktionen” gegen Menschenrechtsaktivist:innen zu erklären. Zudem forderten sie die Regierung auf, die „scheinbar weitreichenden und unkontrollierten Exekutivbefugnisse” des Anti-Terrorismusrats (Anti-Terrorism Council/ATC) und Anti-Geldwäscherats (Anti-Money Laundering Council/AMLC) bei der Verfolgung von Terrorverdächtigen zu rechtfertigen. Nachdem die UN-Sonderberichterstatter:innen auf ihren Brief keine Antwort erhielten, machten sie diesen im Januar 2024 öffentlich.

 

Foto © Raffy Lerma

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