Die Hauptverfahrenskammer III des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat einen Antrag der Anwälte des ehemaligen philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte abgelehnt, das elektronische Beweisverwaltungssystem des Gerichts, das sogenannte „E-Court-Protokoll“, zu ändern. Das beantragte System hätte eine fachliche Überprüfung aller aus offenen Quellen stammenden oder von Nutzer:innen erstellten Beweismittel vor seinem bevorstehenden Prozess erfordert.
Rodrigo Duterte sieht sich vor dem IStGH wegen dreier Anklagepunkte wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber, darunter mindestens 76 Fälle von Mord und versuchten Mord, im Zusammenhang mit seinem sogenannten „Krieg gegen die Drogen“, der zu mindestens 27.000 außergerichtlichen Hinrichtungen führte.
Dutertes Verteidigungsteam argumentierte, dass die Tausenden von Beweisstücken, die von der Anklage offengelegt wurden, die Prozessakte mit potenziell unzuverlässigem oder irrelevantem Material überfrachten könnten.
Die Hauptverfahrenskammer III des IStGH entschied jedoch, dass die Auferlegung zusätzlicher Prüfungsanforderungen zu ungerechtfertigten Verzögerungen führen und im Widerspruch zu den etablierten Verfahren zur Behandlung von Beweisstreitigkeiten stehen würde.
Sachverständigenprüfung nicht erforderlich
In ihrer Entscheidung vom 28. September 2026 kam die Kammer zu dem Schluss, dass eine sachverständliche Überprüfung der umfangreichen Beweismittel der Anklage nicht erforderlich sei.
Die Kammer stimmte stattdessen dem Vorschlag der Anklage zu, ein Metadatenfeld für URLs in das elektronische Beweismittelsystem aufzunehmen, um die Rückverfolgung der Quellen von Online-Materialien zu erleichtern. Die Kanzlei* („registry“) wurde angewiesen, das überarbeitete E-Court-Protokoll bis zum 2. Oktober 2026 vorzulegen.
Bei der dritten Statuskonferenz am 16. September 2026 ermahnte die Kammer beide Parteien, nicht zu viele Beweismittel auf einmal einzureichen, und forderte die Staatsanwaltschaft auf, für die nächste Sitzung eine Auswahlliste der wichtigsten Beweismittel zu erstellen.
Dutertes Anwälte erklärten, es werde mindestens 16.000 Stunden dauern, die Dokumente durchzugehen. Sie beantragten, dass die Anklage eine neue Aktenlage anlegt und die zur Prüfung vorzulegenden Beweismittel auf 10.000 Stücke begrenzt, wobei die Frist am 7. Oktober 2026 enden solle.
In einem Antrag vom 25. September 2026 führte die Verteidigung aus, dass die Staatsanwaltschaft 62.130 Beweisstücke vorgelegt habe, darunter über 320.000 Seiten an Dokumenten und rund 1.000 audiovisuelle Dateien.
Die Verteidigung argumentierte, dass die Übergabe einer derart riesigen Menge an Material nur drei Monate vor Prozessbeginn Duterte zu wenig Zeit zur Vorbereitung lasse.
Die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass es einige Doppelungen und administrative Probleme gegeben habe, bezeichnete die Bedenken der Verteidigung jedoch als übertrieben.
Der Professor für internationales Recht Romel Bagares erklärte, dass die Vorlage einer großen Menge an Beweismitteln nicht immer bedeute, dass die Staatsanwaltschaft das Gericht überfordere. In komplizierten Fällen wie dem von Duterte müsse die Staatsanwaltschaft genügend Material vorlegen, um die Anklagepunkte zu beweisen und die Beteiligung des Angeklagten nachzuweisen.
Bagares wies außerdem darauf hin, dass die Regeln des IStGH die Staatsanwält:innen dazu verpflichten, alle Beweismittel vorzulegen, die der Verteidigung helfen könnten. Daher sei es nicht unangemessen, mehr Beweismittel einzureichen, als letztendlich vor Gericht verwendet werden.
Duterte ist verhandlungsfähig
Die IStGH-Hauptverfahrenskammer III gab am 8. Oktober 2026 bekannt, dass Duterte in seinem Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandlungsfähig ist. Diese Entscheidung folgte auf eine umfassende Begutachtung durch ein unabhängiges Expert:innengremium, das einstimmig zu dem Schluss kam, dass Duterte die Anklagepunkte und das Gerichtsverfahren verstehen kann.
Formelle kognitive Tests ergaben keinen signifikanten Gedächtnisverlust und keine eindeutigen Anzeichen für eine schwere kognitive Beeinträchtigung. Die medizinischen Sachverständigen stellten zudem Verbesserungen bei Dutertes allgemeinem Gesundheitszustand fest, die sie auf den hohen Standard der medizinischen und pflegerischen Versorgung zurückführten, die er während seiner Haft erhalten hat.
Die Kammer ergriff zudem die notwendigen Maßnahmen, um Dutertes wirksame Teilnahme an dem Prozess zu ermöglichen, dessen Beginn für den 30. November 2026 angesetzt ist.
Antrag auf erneute Anklageerhebung abgelehnt
Am 9. Oktober 2026 wies die Kammer den Antrag der Verteidigung zurück, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Anklage gegen Duterte erneut einzureichen. In ihrer Entscheidung erklärte die dritte Kammer, sie sei nicht befugt, eine erneute Anklageerhebung vor der Vorverfahrenskammer des IStGH anzuordnen.
Die Kammer wies zudem das Argument der Verteidigung zurück, die Anklagepunkte seien ein „bewegliches Ziel“ und das „aktuelle Spektrum der Straftaten in diesem Fall“ sei „praktisch unbegrenzt“. Sie betonte, dass bereits Schutzvorkehrungen bestünden, darunter die Frist bis zum 31. August, innerhalb derer die Staatsanwaltschaft „Informationen zu neuen Vorfällen hinzufügen“ und „ergänzende Vorverfahrensunterlagen einreichen“ müsse.
Die Kammer wies zudem darauf hin, dass die Vorverfahrenskammer bereits klargestellt habe, dass die Vorlage einer erschöpfenden Liste aller Vorfälle für die Staatsanwaltschaft nicht erforderlich sei, sondern dass die Anklagepunkte „anhand anschaulicher Beispiele relevanter Vorfälle“ formuliert werden könnten.
Bei der vierten Statuskonferenz des IStGH am 13. Oktober 2026 im Verfahren gegen Duterte wurden die Anzahl der Zeug:innen und die Beweislage erörtert. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, sie habe die Zeug:innenliste von 193 auf 173 reduziert; es werde nicht erwartet, dass alle Zeug:innen aussagen würden.
* Die Kanzlei („registry“) ist eine neutrale Stelle innerhalb des IStGH, die alle Abteilungen dabei unterstützt, den reibungslosen Ablauf der Gerichtsarbeit zu gewährleisten und faire, offene Verfahren zu gewährleisten.
Foto © Emmalyn L. Kotte
