Juristische Schritte zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen

Bereits am 10. Juni 2021 sprach ein Gericht in Agusan del Sur 17 Menschenrechtsaktivist*innen und Mitarbeiter*innen von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) frei, die teils seit einem Jahr und 7 Monaten inhaftiert waren. Erst Monate später (Anfang Dezember 2021) erfuhren deren Anwält*innen von ihrem Freispruch. Bekannt als Sibagat-Fälle, wurden im Zusammenhang mit dem Kidnapping von 12 Soldaten am 19. Februar 2019 in Sibagat, Mindanao, insgesamt 52 NGO-Mitarbeiter*innen verhaftet. 35 von ihnen sind weiter in Haft. Der Richter Fernando Fudalan Jr. erklärte die Haftbefehle von 17 Personen als nichtig, da eine genaue Beschreibung der Angeklagten fehlte.

Zuvor hatte das Massaker staatlicher Sicherheitskräfte an 9 Aktivist*innen am 7. März 2021, dem sogenannten „Bloody Sunday“, bereits Diskussionen zur Handhabung von Haft- und Durchsuchungsbefehlen ausgelöst. Am 9. Juli 2021 folgte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (SC), dass Polizist*innen bei Hausdurchsuchungen Körperkameras tragen müssen und Richter*innen Durchsuchungsbefehle nur noch innerhalb ihres Rechtsprechungsgebiestes ausstellen dürfen. Letzteres führte dazu, dass Anklagen gegen 22 Personen fallengelassen worden sind. Das Justizministerium (DOJ) sprach nun die Empfehlung aus, einen Polizisten wegen Mordes an Emanuel Ascuncio anzuklagen. Ascuncio war ein Opfer des „Bloody Sundays“. Der Menschenrechtsaktivist und kandidierender Senator Neri Colmenares bezeichnet dies als kleinen Erfolg in Anbetracht der großen Zahl unaufgeklärter extralegaler Tötungen.

Ein Gesetzesentwurf zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen wurde am 15. November 2021 vom Parlamentsausschuss genehmigt. Im Rahmen des Human Rights Defenders Protection Acts (HB 15) soll ein Ausschuss für Menschenrechtsverteidiger*innen entstehen, deren Mitglieder von der philippinischen Menschenrechtskommission gewählt werden. Menschenrechtsgruppen wie Karapatan oder die National Union of Journalists of the Philippines (NUJP) können für den geplanten Ausschuss Mitglieder nominieren. Die NUJP begrüßt den Gesetzesvorschlag mit den Worten: „[Das Gesetz] wird uns helfen, unsere Arbeit in diesen entscheidenden Zeiten fortzusetzen.“ Cristina Palabay, die Generalsekretärin von Karapatan, weist darauf hin, dass bis zur Gesetzesverabschiedung noch ein langer Prozess von Verhandlungen bevorsteht. Sie fordert die Gesetzesgeber dazu auf, das Gesetz dann auch tatsächlich zu verabschieden. Mitglieder der National Task Force to End Local Armed Conflict (NTF-Elcac) bezeichnen den Gesetzesentwurf als rechtswidrig und unnötig, da es als terroristisch gebrandmarkte Gruppen zur Institutionalisierung verhelfen würde.

 

Photo © Miguel Bruna

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