Das Amtsenthebungsgericht des Senats könnte mit einer einfachen Mehrheit – mindestens 13 Stimmen – entscheiden, ob das Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte abgewiesen wird, so Senatspräsident und Vorsitzender Francis Escudero. Auf einer Pressekonferenz am 25. Juni 2025 stellte Escudero klar, dass jeder Antrag, einschließlich eines Antrags auf Abweisung, ohne ein vollständiges Verfahren entschieden werden kann.
Auf die Frage, ob das Verfahren ohne formelle Anhörung eingestellt werden könne, antwortete Escudero: „Alles ist möglich“, fügte aber hinzu, dass er persönlich es vorziehe, dass Beweise vorgelegt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Der Prozess soll voraussichtlich am 30. Juli 2025 beginnen.
Sara Duterte reichte am 23. Juni 2025 ihre Antwort auf die Anklageerhebung ein, plädierte auf nicht schuldig und forderte das Gericht auf, das Verfahren einzustellen. Sie behauptete, das Parlament habe gegen die in der Verfassung verankerte Einjahresfrist verstoßen, als es sie im Februar auf der Grundlage einer vierten Petition anklagte.
Duterte sagte auch, sie könne nicht gezwungen werden, auf die Anklageartikel zu antworten, die vom Senat an das Repräsentant:innenhaus zurückgegeben wurden.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Antonio Bucoy, argumentierte, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen Duterte weiterhin gültig sei und wies darauf hin, dass der Senat die Vorladung ausgestellt habe, die sie zur Einreichung einer Antwort veranlasst habe.
Als der Senat am 10. Juni 2025 offiziell als Anklagegericht zusammentrat, schickten die Anklagenden die Anklageartikel an das Repräsentant:innenhaus zurück, „ohne das Anklageverfahren zu verwerfen oder zu beenden“.
Die Ankläger:innen im Amtsenthebungsverfahren gegen Duterte im Repräsentant:innenhauses wollten zwei Punkte klären: ob das Repräsentant:innenhaus nicht gegen das Gesetz verstoßen hat, als es die Amtsenthebungsanträge einreichte, und ob sich der 20. Kongress weiterhin für ein Amtsenthebungsverfahren einsetzt.
In seiner am 25. Juni 2025 beim Amtsenthebungsgericht des Senats eingereichten Antwort verteidigte das Repräsentant:innenhaus sein Verfahren und behauptete, dass es nicht gegen die verfassungsrechtlichen Vorschriften verstoße. Die Bestätigung seines Engagements für das Amtsenthebungsverfahren kann erst erfolgen, wenn der Kongress am 28. Juli wieder zusammentritt, so dass während der Übergangszeit eine vorübergehende Rechtslücke entsteht.
Die oppositionelle Senatorin Risa Hontiveros wandte sich gegen die Idee, das Verfahren ohne ein vollständiges Gerichtsverfahren einzustellen. „Ich bin nicht der Meinung, dass es unser Recht ist, als Anklagegericht des Senats über einen Antrag auf Abweisung abzustimmen und zu entscheiden“, sagte sie und betonte die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Verfahrens, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Senator Panfilo Lacson schloss sich dieser Meinung an und sagte, es wäre unangemessen, wenn die Senator:innen als Entscheider:innen den Fall abweisen würden, ohne die Beweise zu hören. Er berief sich auf Artikel XI, Abschnitt 3 der philippinischen Verfassung von 1987, der dem Senat die alleinige Befugnis einräumt, ein Amtsenthebungsverfahren durchzuführen. Die Verfassung gibt dem Senat, der als Amtsenthebungsgericht fungiert, nicht die Befugnis, einen Fall ohne vorherige Anhörung der Beweise abzuweisen.
Eine kürzlich durchgeführte landesweite Umfrage ergab, dass 78 % der Filipin@s die Fortsetzung des Verfahrens befürworten, was die starke öffentliche Meinung für die Rechenschaftspflicht von hochrangigen Beamt:innen widerspiegelt.